Absperrventil GOST 10944 97. Manuelle Steuer- und Absperrventile für Warmwasserbereitungssysteme in Gebäuden. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 10944-97

Gruppe G21

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

HANDBUCH FÜR REGEL- UND ABSPERRVENTILE

FÜR DEN BAU VON WASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

Manuelle Steuer- und Absperrventile für Gebäude-Warmwasserbereitungssysteme.

Allgemeine Spezifikation

OKS 91.140.70

OKSTU4992

Einführungsdatum 2001-04-01

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Zentralen Forschungs-, Design- und Versuchsinstitut für technische Ausrüstung für Städte, Wohngebäude und öffentliche Gebäude (TsNIIEP Engineering Equipment) Russische Föderation

EINGEFÜHRT von Gosstroy aus Russland

2 ANGENOMMEN von der Interstate Scientific and Technical Commission for Standardization, Technical Regulation and Certification in Construction (ISTCS) am 23. April 1997

Staatsname

Körpername staatlich kontrolliert Konstruktion

Die Republik Aserbaidschan

Gosstroy der Republik Aserbaidschan

Republik Armenien

Ministerium für Stadtentwicklung der Republik Armenien

Republik Weißrussland

Ministerium für Bau und Architektur der Republik Belarus

Republik Kasachstan

Agentur für Bau-, Architektur- und Stadtplanungskontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der Republik Kasachstan

Republik Kirgisistan

Ministerium für Architektur der Kirgisischen Republik

Die Russische Föderation

Gosstroy von Russland

Die Republik Tadschikistan

Gosstroy der Republik Tadschikistan

Die Republik Usbekistan

Goskomarchitektstroy der Republik Usbekistan

3 STATT GOST 10944-75

4 IN KRAFT getreten am 1. April 2001 als Landesstandard der Russischen Föderation durch das Dekret des Gosstroy Russlands vom 5. März 2001 N 16

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für Ventile, die zur manuellen Regulierung oder vollständigen Unterbrechung des Kühlmittelflusses in Warmwasserbereitungssystemen von Gebäuden und Bauwerken bestimmt sind.

Krane sind für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt:

Kühlmittelparameter: Arbeitsdruck – bis zu 1,0 MPa (10 kgf/cm3), Temperatur – bis zu 423 K (150 ° C);

Umgebungsparameter: Temperatur 5–45 °C, relative Luftfeuchtigkeit 30–80 %.

Obligatorische Anforderungen zur Produktqualität sind in 4.2-4.5, 5.1-5.6, Abschnitte 6-8 dargelegt.

Diese Norm verweist auf die folgenden Normen.

GOST 2.601-95 ESKD. Betriebsunterlagen

GOST 12.2.063-81 SSBT. Armaturen für Industrierohrleitungen. Allgemeine Anforderungen Sicherheit

GOST 166-89 Bremssättel. Technische Bedingungen

GOST 2405-88 Druckmessgeräte, Vakuummessgeräte, Druck- und Vakuummessgeräte, Druckmessgeräte, Zugmessgeräte und Schubmessgeräte. Allgemeine Spezifikation

GOST 2991-85 Nicht trennbare Bretterboxen für Lasten bis 500 kg. Allgemeine Spezifikation

GOST 5959-80 Nicht trennbare Kisten aus Holzblechwerkstoffen für Lasten bis 200 kg. Allgemeine Spezifikation

GOST 6357-81 Grundnormen der Austauschbarkeit. Zylindrisches Rohrgewinde

GOST 10589-87 Geformtes Polyamid 610. Technische Bedingungen

GOST 14192-96 Kennzeichnung von Waren

GOST 15150-69 Maschinen, Instrumente und andere technische Produkte. Versionen für verschiedene Klimaregionen. Kategorien, Betriebs-, Lager- und Transportbedingungen im Hinblick auf die Auswirkungen klimatischer Umweltfaktoren

GOST 17711-93 Kupfer-Zink-Gusslegierungen (Messing). Briefmarken

GOST 26663-85 Transportpakete. Formung mit Verpackungswerkzeugen. Sind üblich technische Anforderungen

GOST 26996-86 Polypropylen- und Propylen-Copolymere. Technische Bedingungen

3 Definitionen

Für die Zwecke dieser Internationalen Norm gelten die folgenden Begriffe mit ihren jeweiligen Definitionen.

Absperrventil – eine Art Rohrleitungsarmatur, die die Möglichkeit bietet, den Kühlmittelfluss durch das Ventil zu stoppen und den Kühlmittelfluss durch das Ventil ohne Steuerfunktionen vollständig wieder aufzunehmen.

Ein Steuerventil ist eine Art Rohrleitungsanschlussstück, das die Möglichkeit bietet, die Menge des durch das Ventil fließenden Kühlmittels gezielt zu ändern.

Die Ventilsteuereinheit ist ein Gerät (Teil), das für das erforderliche spezifizierte Öffnen oder Schließen des Durchgangsabschnitts im Ventilkörper sorgt.

Manuelle Steuerventile – Ventile mit Griff und Zeigern zum manuellen Ändern der durch das Ventil fließenden Kühlmittelmenge.

Ventil vom Ventiltyp – ein Ventil, bei dem die Steuereinheit in Form einer hin- und hergehenden Spule ausgeführt ist.

Steckhahn – ein Hahn, bei dem die Steuereinheit in Form eines Drehstopfens ausgeführt ist.

Kugelhahn – ein Ventil, bei dem die Steuereinheit in Form eines kugelförmigen Körpers ausgeführt ist.

Drosselventil – ein Ventil, bei dem die Regeleinheit in Form einer Nadel mit hin- und hergehender Bewegung ausgeführt ist.

Montageregulierung – die Position des entsprechenden Regulierungsorgans des Ventils, die bei der Einstellung des Heizungssystems eingestellt wird.

Verbraucherregulierung – die vom Verbraucher nach Belieben festgelegte Position der zuständigen Regulierungsbehörde innerhalb der Grenzen zwischen der Montage und dem vollständigen Schließen (Öffnen) des Wasserhahns.

4 Typen, Grundparameter und Abmessungen

4.1 Krantypen, Funktionalität und Umfang müssen den Angaben in Tabelle 1 entsprechen.

4.2 Die Steuer- und Absperrventile können vom Typ Ventil (B), Kegel (P), Kugel (Sh) und Drossel (D) sein.

Tabelle 1

Name

Bezeichnung der Krantypen

Umfang, Installationsort

Funktioneller Zweck

Regelventil

KRT

Einrohrheizungssysteme in den Schließabschnitten

Verbraucherregulierung

Regelventil

PKK

Das Gleiche gilt für U-Boote

Dasselbe

Doppelregulierung des Steuerventils

KRD

Zweirohr-Heizsysteme auf Linern

Installations- und Verbrauchervorschriften

Steuerventil montieren

KRM

Dasselbe

Montagevorschrift

Absperrhahn

KZ

Alle Heizsysteme

Betriebsbereit

4.3 Die Hauptabmessungen der Krane müssen den in Tabelle 2 angegebenen Werten entsprechen.

Tabelle 2

Krantyp

Nenndurchmesser, ,

mm

Länge, mm,

nicht mehr

Kupplungsendgewinde

gemäß GOST 6357

KRT

G1/2-B

PKK

G3/4-B

KRD

KRM

KZP

G1/2-B

G3/4-B

KZSH

Bis zu 50

G3/4-B

Hinweis – Die Höhe manueller Steuerventile (von der Versorgungsachse aus) sollte 85 mm nicht überschreiten.

4.4 Steuergeräte von Ventilen in geschlossener Stellung mit einer Druckdifferenz vor und nach ihnen von 1 kPa (0,01 kgf/cm) dürfen bei einem Wasserhahn mit einem Durchmesser von 15 mm und 30 cm/h nicht mehr als 20 cm/min Wasser durchlassen. min - für einen Wasserhahn mit einem Durchmesser von 20 mm.

4.5 Der hydraulische Widerstandskoeffizient von Ventilen (in der geöffneten Position des Steuergeräts) sollte die in Tabelle 3 angegebenen Werte nicht überschreiten.

Tisch 3

Krantyp

Nenndurchmesser, mm

Kühlmitteldurchfluss in der Zufuhr zum Heizgerät, kg/h

Koeffizient

Widerstand

KRT

50 bis 100

Von 3,0 bis 3,5* pro Durchgang

PKK

„4,0“ 4,5 pro Runde

KRD

" 300 " 600

„2,5“ 3,0 pro Durchgang

KRM

„3,0“ 3,5 pro Runde

KZP

" 50 " 100

" 0,5 " 1,0

" 300 " 600

" 0,5 " 1,0

KZSH

" 50 " 100

" 0,15 " 0,5

" 300 " 600

_______________

* Für Ventile mit Drosselklappensteuerung - von 300 bis 500.

4.6 Symbol Ventil enthält den Namen, die Bezeichnung des Ventiltyps und die Ausführungsart seiner Steuereinrichtung, den Wert der Nennweite und die Bezeichnung dieser Norm.

Mangels Universalität (bei Rechts- und Linksmontage an Heizgeräten) wird die Bezeichnung der Armatur zusätzlich um den entsprechenden Buchstaben (P oder L) ergänzt.

Symbolbeispiele

Kugelregelventil mit einem Durchmesser von 15 mm universell:

KRPSH15 GOST 10944-97

Dreiwegeventil mit einem Durchmesser von 15 mm in einseitiger Ausführung zur Montage am rechten Eyeliner:

KRTSH15P GOST 10944-97

Absperrventil mit einem Nenndurchmesser von 20 mm, Typ Kork

KZP20 GOST 10944-97

5 Allgemeine technische Anforderungen

5.1 Krane müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Konstruktions- und Technologiedokumentation hergestellt werden.

5.2 Eigenschaften

5.2.1 Ventile müssen einem Prüfdruck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm2) standhalten.

5.2.2 Das Drehmoment am Griff manueller Steuerventile beim Öffnen und Schließen sollte 2,0 Nm (0,2 kgfm) nicht überschreiten.

5.2.3 Die Außenflächen der Wasserhähne müssen aufgehellt sein.

5.2.4 Die Konstruktion der Kräne muss ihre Installation mit der Achse des Griffs in allen Zwischenpositionen von horizontal bis vertikal (mit Griff nach oben) ermöglichen.

5.2.5 Die Konstruktion des Ventilsteuergeräts muss eine sanfte oder diskrete (gleichmäßige) Änderung der Wärmeleistung von Heizgeräten sowohl während der Installation als auch bei Verbrauchereinstellungen gewährleisten.

5.2.6 Gegenüberliegende Kupplungsenden bei Ventilen sollten auf derselben Achse liegen, das Auslasskupplungsende bei Dreiwegeventilen – in einem Winkel von 90°. Die Abweichung darf 1° nicht überschreiten.

5.2.7 Die Lebensdauer von Kränen sollte mindestens 4000 Zyklen betragen.

Die MTBF muss mindestens 1000 Zyklen betragen.

MTBF erlaubt kein Nachziehen der Stopfbuchspackung mit der dafür vorgesehenen Vorrichtung (falls vorhanden).

5.2.8 Die Konstruktion und das Material der Griffe von Kränen müssen eine Erwärmung ihrer Oberfläche um mehr als 40 °C ausschließen.

5.2.9 Krane müssen über Begrenzer für die Endpositionen der Steuergeräte verfügen. Die Gestaltung der Begrenzer sollte eine Änderung ihrer Position durch den Verbraucher ausschließen.

5.3 Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Komponenten

5.3.1 Der Wasserhahnkörper und andere mit dem Kühlmittel in Berührung kommende Metallteile müssen aus Messinggusssorten gemäß GOST 17711, Dichtungen – aus Fluorkunststoff-Dichtungsmaterialien gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten, Griffe aus Kunststoff – Polypropylen gemäß GOST 26996, Polyamid gemäß GOST 10589, Polystyrole gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten mit eingebetteten Stahlteilen zur starren Verbindung mit der Spindel oder aus anderen Materialien, die Leistung, Haltbarkeit und Temperaturbeständigkeit für mindestens 25 Jahre gewährleisten.

5.4 Vollständigkeit

5.4.1 Ventile werden vollständig montiert geliefert, ihre Betätigungseinrichtungen müssen vollständig geöffnet sein.

5.4.2 Einer Krancharge, die an einen Verbraucher versandt wird (gemäß einem Warendokument), müssen zwei Sätze Betriebsdokumentation gemäß GOST 2.601 beigefügt sein. Auf Wunsch des Verbrauchers wird jedem Kran eine Betriebsdokumentation beigefügt.

5.5 Markierung

5.5.1 Ventile unterliegen der Kennzeichnung: auf dem Ventilkörper – Durchflussrichtung (wenn das Ventil nicht universell ist), Nenndurchmesser, Arbeitsdruck und Herstellermarke; am Griff der Kräne - Indikatoren für die Richtung der Verbraucherregulierung.

5.5.2 Auf dem Gehäuse und (oder) der Montageeinstellvorrichtung des Doppeleinstellventils sollten Positionsabstufungen angebracht werden, die seinen Passmerkmalen entsprechen.

5.5.3 Markierungen können beim Gießen von Teilen des Krans mit einer konvexen oder vertieften Schriftart durchgeführt werden.

5.6 Verpackung

5.6.1 Kräne werden in jeder Art von Holzbehältern (GOST 2991 oder GOST 5959), Pappe oder Kunststoffbehältern (einschließlich gebrauchter Kartons) verpackt.

In diesem Fall kann der Container in Absprache mit den Transportunternehmen zu Transportpaketen gemäß GOST 26663 mit Angabe des Gewichts und der Größe der Pakete geformt werden.

5.6.2 Die Verpackung soll die Sicherheit der Kräne und ihrer Griffe vor mechanischer Beschädigung beim Be- und Entladen sowie bei Transportvorgängen gewährleisten.

5.6.3 Das Leergewicht darf 50 kg brutto nicht überschreiten.

5.6.4 Behälterkennzeichnung – gemäß GOST 14192.

6 Sicherheitsanforderungen

6.1 Sicherheitsanforderungen – gemäß GOST 12.2.063.

7 Annahmeregeln

7.1 Ventile müssen von der technischen Kontrollabteilung des Herstellers gemäß den Anforderungen dieser Norm abgenommen werden.

7.2 Die Übereinstimmung der Qualität von Kranen mit den in der Norm festgelegten normierten Indikatoren und den Anforderungen der technologischen Dokumentation wird anhand der Eingangs-, Betriebs- und Abnahmekontrolldaten festgestellt.

7.3 Bei der Eingangskontrolle wird die Übereinstimmung der Qualität von Messing, Dichtungen und anderen Materialien, die zur Herstellung von Wasserhähnen verwendet werden, mit den in den Normen für diese Produkte festgelegten Anforderungen überprüft.

7.4 Bei der Betriebskontrolle während der Ausführung oder nach Abschluss eines bestimmten technologischen Vorgangs wird die Einhaltung der in der Norm angegebenen Qualitätsindikatoren von Kranen festgestellt. Umfang, Inhalt und Verfahren zur Durchführung der Betriebskontrolle werden durch die einschlägigen technischen Dokumente festgelegt.

7.5 Die Abnahmekontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm wird gemäß den folgenden Arten von Prüfungen durchgeführt: Abnahme, periodische Prüfung und Typprüfung.

7.6 Krane werden gruppenweise angenommen. Die Charge umfasst Kräne des gleichen Typs. Das Volumen der Charge muss mindestens einer Schichtleistung entsprechen.

7.7 Bei Abnahmeprüfungen werden Krane auf Einhaltung der Anforderungen nach 4.3 überprüft; 5.2.1; 5.2.3; 5.2.6; 5,4-5,6; bei wiederkehrenden Prüfungen – die Anforderungen von 4.4; 5.2.2; 5.2.4-5.2.5; 5.2.7.

Anforderungen 4.5; 5.2.8 und 5.2.9 werden bei der Inbetriebnahme des Produkts und bei Typprüfungen überprüft.

7.8 Die Abnahme von Kranen erfolgt nach den Ergebnissen einer vollständigen oder selektiven Kontrolle.

7.9 Jedes Ventil wird auf Übereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.1 und 5.5 überprüft.

Zur Einhaltung der Anforderungen von 4.3; 5.2.3; 5.2.6; 5.4 und 5.6 werden durch zufällige Auswahl von Kränen in der in Tabelle 4 angegebenen Menge im Prozess ihrer Freigabe oder nach dem Ende der Produktion der gesamten Charge ausgewählt. In der Stichprobe wird für jeden Indikator die Anzahl defekter Krane ermittelt.

7.10 Eine Charge von Gewindebohrern wird akzeptiert, wenn die Probe keine fehlerhaften Gewindebohrer enthält oder deren Anzahl unter der in Tabelle 4 angegebenen Ablehnungszahl liegt.

Tabelle 4

Volumen, Stk.

Ablehnungsnummer

Reihe von Kränen

Proben

bis zu 25

26 bis 90

" 91 " 280

" 281 " 500

" 501 " 1200

" 1201 " 3200

7.11 Für eine Charge von Kranen, die aufgrund einer selektiven Kontrolle nicht akzeptiert wurde, ist es zulässig, eine vollständige Kontrolle für diejenigen Indikatoren durchzuführen, für die die Charge nicht akzeptiert wurde.

7.12 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens alle drei Jahre an mindestens sechs Kranen unterschiedlicher Größe durchgeführt, die die Abnahmeprüfungen bestanden haben.

7.13 Typprüfungen werden durchgeführt, um die Wirksamkeit und Durchführbarkeit von Änderungen an der Konstruktion von Kranen oder an der Technologie ihrer Herstellung zu beurteilen, die sich auf die technischen und betrieblichen Eigenschaften auswirken können.

8 Kontrollmethoden

8.1 Konformitätsprüfung geometrische Abmessungen(4.3, 5.2.6) werden mit Universal- oder Spezialmessgeräten durchgeführt. Das Gewinde wird mit Gewindelehren überprüft.

Das Aussehen der Ventile (5.2.3), die Vollständigkeit und die Kennzeichnung werden visuell überprüft.

8.2 Die Prüfung der Wasserhähne auf Dichtheit erfolgt auf der Werkbank mit einem Wasserdruck von 1,5 MPa (15 kgf/cm).

Der Stand muss mit Geräten ausgestattet sein, die die Wasserversorgung mit einem Druck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm3) gewährleisten, Absperrventile mit Anzeige von Manometern.

Die Prüfungen werden bei konstantem Druck für die für die Prüfung des Ventils erforderliche Zeit, jedoch nicht weniger als 30 s, durchgeführt.

An einem der Kupplungsenden wird Wasser zugeführt, während das andere Ende verschlossen ist. Die Position des Verschlusses sollte den Wasserfluss in die inneren Hohlräume des Wasserhahns gewährleisten.

Der Wasserdurchgang ist nicht gestattet. Visuelle Kontrolle.

8.3 Der Wasserdurchgang durch ein geschlossenes Steuergerät (4.4) wird bei einem Wasserüberdruck von 1 kPa (0,01 kgf/cm3) mit einem Messbehälter und einer Stoppuhr überprüft.

8.4 Der Fehler der Druckmessung bei Prüfungen sollte + 2,5 % des Messwertes nicht überschreiten.

8.5 Die Überprüfung des Steuergeräts zur Änderung der Wärmeleistung (5.2.5) von Heizgeräten erfolgt in drei Stellungen: Das Ventilsteuergerät ist 1/4, 1/2, 3/4 geöffnet und ein vollständig geöffnetes Ventil ist am installiert einem Druck von bis zu 1,0 MPa standhalten. Die Drehung sollte sanft und ohne Blockierung erfolgen. Die Durchflussmenge des Kühlmittels durch den Wasserhahn wird mit einem Messgefäß und einer Stoppuhr ermittelt und sollte proportional zu den angezeigten Werten aus der Durchflussmenge bei vollständig geöffnetem Wasserhahn sein.

8.6 Der Drehmomentwert (5.2.2) wird mit einem Dynamometer oder einem speziellen Gerät überprüft, das die Erzeugung eines bestimmten Drehmomentwertes gewährleistet.

8.7 Die Lebensdauer (5.2.7) wird auf dem Prüfstand (8.2) ermittelt. Wenn in den Ventilen eine Stopfbuchsdichtung vorhanden ist, ist deren Anziehen bei der Bestimmung der technischen Ressource zulässig und bei der Bestimmung der Zeit zwischen Ausfällen nicht zulässig.

8.8 Die Liste der für die Produktkontrolle erforderlichen Geräte und Messgeräte ist in Anhang A aufgeführt.

9 Transport und Lagerung

9.1 Transport- und Lagerbedingungen - 7 (Zh1) GOST 15150.

9.2 Der Transport von Kränen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Güterbeförderung.

Transport per Eisenbahn erfolgt per Wagenladung oder als Kleintransport von Transportpaketen in Waggons jeglicher Art.

9.3 Ventile sollten in verpackter Form drinnen oder unter einem Vordach gelagert und vor Feuchtigkeit und ätzenden Chemikalien geschützt werden.

10 Gebrauchsanweisung

10.1 Der Einsatz von Kränen hat entsprechend der beigefügten Betriebsdokumentation zu erfolgen.

10.2 Das durch den Hahn fließende Kühlmittel muss den Anforderungen des Stroms entsprechen normative Dokumente für Wärmenetze.

11 Herstellergarantien

11.1 Der Hersteller garantiert die Konformität der Krane mit den Anforderungen dieser Norm vorbehaltlich der Transport-, Lager-, Installations- und Betriebsbedingungen.

11.2 Gewährleistungsfrist für den Betrieb von Kränen – 18 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme des Objekts, jedoch nicht mehr als 24 Monate ab dem Datum der Auslieferung durch den Hersteller.

ANHANG A

(Referenz)

Liste der Geräte und Messgeräte,

zur Produktkontrolle notwendig

Name

Messgrenzen

Genauigkeitsklasse

Notiz 0,05

6 Waage

0 bis 1 kg

1,5

7 Messbehälter

Bis zu 10l

Der Text des Dokuments wird überprüft durch:

offizielle Veröffentlichung

M.: Gosstroy of Russia, GUP TsPP, 2001



GOST 10944-97

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

REGELKRANE
UND ABSCHALTUNGSHANDBUCH
FÜR SYSTEME
GEBÄUDE MIT WASSERHEIZUNG

Allgemeine Spezifikation

ZWISCHENSTAATLICHE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE KOMMISSION
ÜBER STANDARDISIERUNG, TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
UND ZERTIFIZIERUNGEN IM BAU
(MNTKS)

Moskau

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Zentralen Forschungs-, Design- und Versuchsinstitut für technische Ausrüstung für Städte, Wohngebäude und öffentliche Gebäude (TsNIIEP Engineering Equipment) der Russischen Föderation

EINGEFÜHRT von Gosstroy aus Russland

2 ANGENOMMEN von der Interstate Scientific and Technical Commission for Standardization, Technical Regulation and Certification in Construction (ISTCS) am 23. April 1997

Staatsname

Name der öffentlichen Verwaltungsbehörde für den Bau

Die Republik Aserbaidschan

Gosstroy der Republik Aserbaidschan

Republik Armenien

Ministerium für Stadtentwicklung der Republik Armenien

Ministerium für Bau und Architektur der Republik Belarus

Republik Kasachstan

Agentur für Bau-, Architektur- und Stadtplanungskontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der Republik Kasachstan

Republik Kirgisistan

Ministerium für Architektur der Kirgisischen Republik

Die Russische Föderation

Gosstroy von Russland

Die Republik Tadschikistan

Gosstroy der Republik Tadschikistan

Die Republik Usbekistan

Goskomarchitektstroy der Republik Usbekistan

4 EINGEFÜHRT ab dem 1. April 2001 als staatlicher Standard der Russischen Föderation durch das Dekret des Gosstroy Russlands vom 5. März 2001 Nr. 16

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

HANDBUCH FÜR REGEL- UND ABSPERRVENTILE
FÜR DEN BAU VON WASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

MANUELLE STEUER- UND ABSPERRVENTILE
FÜR DEN BAU VON WASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

Einführungsdatum 2001-04-01

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für Ventile, die zur manuellen Regulierung oder vollständigen Unterbrechung des Kühlmittelflusses in Warmwasserbereitungssystemen von Gebäuden und Bauwerken bestimmt sind.

Krane sind für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt:

Kühlmittelparameter: Arbeitsdruck – bis zu 1,0 MPa (10 kgf/cm 2), Temperatur – bis zu 423 K (150 ° C);

Optionen Umfeld: Temperatur 5-45 °C, relative Luftfeuchtigkeit 30-80 %.

Verbindliche Anforderungen an die Produktqualität sind in,, festgelegt.

2. Regulatorische Hinweise

Diese Norm verweist auf die folgenden Normen.

Tabelle 1

Bezeichnung der Krantypen

Umfang, Installationsort

Funktioneller Zweck

Regelventil

KRT

Einrohrheizungssysteme in den Schließabschnitten

Verbraucherregulierung

Regelventil

PKK

Das Gleiche gilt für U-Boote

Dasselbe

Doppelregulierung des Steuerventils

KRD

Zweirohr-Heizsysteme auf Linern

Installations- und Verbrauchervorschriften

Steuerventil montieren

KRM

Dasselbe

Montagevorschrift

Absperrhahn

KZ

Alle Heizsysteme

Betriebsbereit

Tabelle 2

Nenndurchmesser, D y, mm

Länge, mm, nicht mehr

Kupplungsendgewinde nach GOST 6357

KRT

PKK

KRD

KRM

KZP

KZSH

Bis zu 50

G3/4-B

Hinweis: Die Höhe der manuellen Steuerhähne (von der Einlassachse aus) darf 85 mm nicht überschreiten.

Nenndurchmesser, D y, mm

Kühlmitteldurchfluss in der Zufuhr zum Heizgerät, kg/h

Luftwiderstandsbeiwert

KRT

PKK

KRD

KRM

50 bis 100

Von 3,0 bis 3,5* pro Durchgang

„4,0“ 4,5 pro Runde

" 300 " 600

„2,5“ 3,0 pro Durchgang

„3,0“ 3,5 pro Runde

KZP

" 50 " 100

" 300 " 600

KZSH

" 50 " 100

" 300 " 600

* Für Ventile mit Drosselklappensteuerung - von 300 bis 500

4.6 Das Symbol des Ventils enthält den Namen, die Bezeichnung des Ventiltyps und die Ausführungsart seines Steuergeräts, den Wert des Nenndurchmessers und die Bezeichnung dieser Norm.

Mangels Universalität (bei Rechts- und Linksmontage an Heizgeräten) wird die Bezeichnung der Armatur zusätzlich um den entsprechenden Buchstaben (P oder L) ergänzt.

Symbolbeispiele

Steuerventil mit einem Durchmesser D 15 mm Kugeltyp Universal:

KRPSH15 GOST 10944-97

Dreiwegeventil mit einem Durchmesser von D y 15 mm in einseitiger Ausführung zur Montage am rechten Eyeliner:

KRTSH15P GOST 10944-97

Absperrventil mit einem Nenndurchmesser D von 20 mm Korktyp:

KZP20 GOST 10944-97

5. Allgemeine technische Anforderungen

5.2 Eigenschaften

5.3 Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Komponenten

5.3.1 Der Wasserhahnkörper und andere mit dem Kühlmittel in Berührung kommende Metallteile müssen aus Messinggusssorten gemäß GOST 17711, Dichtungen – aus Fluorkunststoff-Dichtungsmaterialien gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten, Griffe aus Kunststoff – Polypropylen gemäß GOST 26996, Polyamid gemäß GOST 10589, Polystyrole gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten mit eingebetteten Stahlteilen zur starren Verbindung mit der Spindel oder aus anderen Materialien, die Leistung, Haltbarkeit und Temperaturbeständigkeit für mindestens 25 Jahre gewährleisten.

5.4.1 Ventile werden vollständig montiert geliefert, ihre Betätigungseinrichtungen müssen vollständig geöffnet sein.

5.4.2 Einer Krancharge, die an einen Verbraucher versandt wird (gemäß einem Warendokument), müssen zwei Sätze Betriebsdokumentation gemäß GOST 2.601 beigefügt sein. Auf Wunsch des Verbrauchers wird jedem Kran eine Betriebsdokumentation beigefügt.

5.5.1 Ventile unterliegen der Kennzeichnung: auf dem Ventilkörper – Durchflussrichtung (wenn das Ventil nicht universell ist), Nenndurchmesser, Arbeitsdruck und Herstellermarke; am Griff der Kräne - Indikatoren für die Richtung der Verbraucherregulierung.

5.5.2 Auf dem Gehäuse und (oder) der Montageeinstellvorrichtung des Doppeleinstellventils sollten Positionsabstufungen angebracht werden, die seinen Passmerkmalen entsprechen.

5.5.3 Markierungen können beim Gießen von Teilen des Krans mit einer konvexen oder vertieften Schriftart durchgeführt werden.

5.6.1 Kräne werden in jeder Art von Holzbehältern (GOST 2991 oder GOST 5959), Pappe oder Kunststoffbehältern (einschließlich gebrauchter Kartons) verpackt.

In diesem Fall kann der Container in Absprache mit den Transportunternehmen zu Transportpaketen gemäß GOST 26663 mit Angabe des Gewichts und der Größe der Pakete geformt werden.

5.6.2 Die Verpackung soll die Sicherheit der Kräne und ihrer Griffe vor mechanischer Beschädigung beim Be- und Entladen sowie bei Transportvorgängen gewährleisten.

5.6.3 Das Leergewicht darf 50 kg brutto nicht überschreiten.

5.6.4 Behälterkennzeichnung – gemäß GOST 14192.

6. Sicherheitsanforderungen

6.1 Sicherheitsanforderungen – gemäß GOST 12.2.063.

7. Annahmeregeln

7.1 Wasserhähne müssen vom Fachbereich abgenommen werden technische Kontrolle Hersteller gemäß den Anforderungen dieser Norm.

7.2 Die Übereinstimmung der Qualität von Kranen mit den in der Norm festgelegten normierten Indikatoren und den Anforderungen der technologischen Dokumentation wird anhand der Eingangs-, Betriebs- und Abnahmekontrolldaten festgestellt.

7.3 Bei der Eingangskontrolle wird die Übereinstimmung der Qualität von Messing, Dichtungen und anderen Materialien, die zur Herstellung von Wasserhähnen verwendet werden, mit den in den Normen für diese Produkte festgelegten Anforderungen überprüft.

7.4 Bei der Betriebskontrolle während der Ausführung oder nach Abschluss eines bestimmten technologischen Vorgangs wird die Einhaltung der in der Norm angegebenen Qualitätsindikatoren von Kranen festgestellt. Umfang, Inhalt und Verfahren zur Durchführung der Betriebskontrolle werden durch die einschlägigen technischen Dokumente festgelegt.

7.5 Die Abnahmekontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm wird gemäß den folgenden Arten von Prüfungen durchgeführt: Abnahme, periodische Prüfung und Typprüfung.

7.6 Zapfhähne werden in Chargen angenommen. Die Charge umfasst Kräne des gleichen Typs. Das Volumen der Charge muss mindestens einer Schichtleistung entsprechen.

7.7 Bei Abnahmeprüfungen werden Krane auf Einhaltung der Anforderungen überprüft; ; ; ; ; bei wiederkehrenden Prüfungen – Anforderungen; ; ; .

7.11 Für eine Charge von Kranen, die aufgrund einer selektiven Kontrolle nicht akzeptiert wurde, ist es zulässig, eine vollständige Kontrolle für diejenigen Indikatoren durchzuführen, für die die Charge nicht akzeptiert wurde.

7.12 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens alle drei Jahre an mindestens sechs Kranen unterschiedlicher Größe durchgeführt, die die Abnahmeprüfungen bestanden haben.

Tabelle 4

Ablehnungsnummer

Reihe von Kränen

Der Stand muss mit Geräten ausgestattet sein, die eine Wasserversorgung mit einem Druck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm 2) ermöglichen, Absperrventile mit Anzeige von Manometern.

Die Prüfungen werden bei konstantem Druck für die für die Prüfung des Ventils erforderliche Zeit, jedoch nicht weniger als 30 s, durchgeführt.

An einem der Kupplungsenden wird Wasser zugeführt, während das andere Ende verschlossen ist. Die Position des Verschlusses sollte den Wasserfluss in die inneren Hohlräume des Wasserhahns gewährleisten.

Der Wasserdurchgang ist nicht gestattet. Visuelle Kontrolle.

8.3 Der Wasserdurchgang durch ein geschlossenes Steuergerät () wird bei einem Wasserüberschuss von 1 kPa (0,01 kgf/cm 2) mit einem Messbehälter und einer Stoppuhr überprüft.

8.4 Der Fehler der Druckmessung bei Prüfungen sollte + 2,5 % des Messwertes nicht überschreiten.

8.5 Die Überprüfung des Steuergeräts zur Änderung der Wärmeleistung () von Heizgeräten erfolgt in drei Stellungen: Das Ventilsteuergerät ist 1/4, 1/2, 3/4 geöffnet und ein vollständig geöffnetes Ventil ist am Ständer unter Druck installiert von bis zu 1,0 MPa. Die Drehung sollte sanft und ohne Blockierung erfolgen. Die Durchflussmenge des Kühlmittels durch den Wasserhahn wird mit einem Messgefäß und einer Stoppuhr ermittelt und sollte proportional zu den angezeigten Werten aus der Durchflussmenge bei vollständig geöffnetem Wasserhahn sein.

8.6 Der Drehmomentwert () wird mit einem Dynamometer oder einem speziellen Gerät überprüft, das die Erzeugung eines bestimmten Drehmomentwertes gewährleistet.

9. Transport und Lagerung

9.1 Bedingungen für Transport und Lagerung – 7 (G1) GOST 15150.

9.2 Der Transport von Kränen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Güterbeförderung.

Der Transport auf der Schiene erfolgt per Waggon oder Kleintransporte von Transportpaketen in Waggons jeglicher Art.

9.3 Ventile sollten in verpackter Form drinnen oder unter einem Vordach gelagert und vor Feuchtigkeit und ätzenden Chemikalien geschützt werden.

10. Gebrauchsanweisung

10.1 Der Einsatz von Kränen hat entsprechend der beigefügten Betriebsdokumentation zu erfolgen.

10.2 Das durch den Wasserhahn fließende Kühlmittel muss den Anforderungen der aktuellen Regulierungsdokumente für Wärmenetze entsprechen.

11. Herstellergarantien

11.1 Der Hersteller garantiert die Konformität der Krane mit den Anforderungen dieser Norm vorbehaltlich der Transport-, Lager-, Installations- und Betriebsbedingungen.

11.2 Gewährleistungsfrist für den Betrieb von Kränen – 18 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme des Objekts, jedoch nicht mehr als 24 Monate ab dem Datum der Auslieferung durch den Hersteller.

Von 0 bis 1,5 MPa (von 0 bis 15 kgf/cm 2)

4. Stoppuhr

0 bis 250 mm

0 bis 1 kg

7. Messbehälter

Schlüsselwörter: Regelventile, Heizgeräte, Warmwasserbereitungssysteme für Gebäude, manuelle und automatische Regulierung Wärmeübertragung, Ventile mit Ventil, Stopfen, Kugel, Drossel und anderen Ausführungen

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

HANDBUCH REGEL- UND ABSPERRVENTILE FÜR ANLAGEN

GEBÄUDE MIT WASSERHEIZUNG

Allgemeine Spezifikation

Offizielle Ausgabe

ZWISCHENSTAATLICHE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE KOMMISSION FÜR STANDARDISIERUNG, TECHNISCHE REGELUNG UND ZERTIFIZIERUNG IM BAU (ISTC)

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Zentralen Forschungs-, Design- und Versuchsinstitut für technische Ausrüstung für Städte, Wohngebäude und öffentliche Gebäude (TsNIIEP Engineering Equipment) der Russischen Föderation

EINGEFÜHRT von Gosstroy aus Russland

2 ANGENOMMEN von der Interstate Scientific and Technical Commission for Standardization, Technical Regulation and Certification in Construction (ISTCS) am 23. April 1997

Staatsname

Name der öffentlichen Verwaltungsbehörde für den Bau

Republik Aserbaidschan, Republik Armenien

Republik Weißrussland

Gosstroy der Republik Aserbaidschan, Ministerium für Stadtentwicklung der Republik Armenien, Ministerium für Bau und Architektur der Republik Belarus

Republik Kasachstan

Agentur für Bau-, Architektur- und Stadtplanungskontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der Republik Kasachstan

Kirgisische Republik Russische Föderation Republik Tadschikistan Republik Usbekistan

Minarkhstroy der Kirgisischen Republik Gosstroy von Russland

Gosstroy der Republik Tadschikistan Goskomarchitektstroy der Republik Usbekistan

3 STATT GOST 10944-75

4 EINGEFÜHRT ab dem 1. April 2001 als staatlicher Standard der Russischen Föderation durch das Dekret des Gosstroy Russlands vom 5. März 2001 Nr. 16

Ohne die Genehmigung des Gosstroy of Russia darf dieser Standard weder vollständig noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden

ISBN 5-88111-098-6 © Gosstroy of Russia, State Unitary Enterprise TsPP, 2001

1 Einsatzbereich................................................ ... .................................1

3 Definitionen................................................. ...................................................2

4 Typen, Hauptparameter und Abmessungen ................... 3

5 Allgemeine technische Anforderungen................................................ ................ .................5

6 Sicherheitsanforderungen................................................ ................ .........................7

7 Regeln zur Annahme ................................................ ..................................................7

8 Kontrollmethoden ................................................ . ......................................9

9 Transport und Lagerung................................................ .................................10

10 Gebrauchsanweisung................................................ ................ ......................10

11 Herstellergarantie................................................ ................ .............................elf

Anhang A Liste der Geräte und Messgeräte,

zur Produktkontrolle erforderlich ................................................ . 12

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

MANUELLE REGEL- UND ABSPERRVENTILE FÜR GEBÄUDEWASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

MANUELLE STEUER- UND ABSPERRVENTILE FÜR GEBÄUDEWASSERHEIZUNGSSYSTEME

Allgemeine Spezifikation

Einführungsdatum 2001-04-01

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für Ventile, die zur manuellen Regulierung oder vollständigen Unterbrechung des Kühlmittelflusses in Warmwasserbereitungssystemen von Gebäuden und Bauwerken bestimmt sind.

Die Ventile sind für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt: Kühlmittelparameter: Betriebsdruck – bis zu 1,0 MPa (10 kgf/cm 2), Temperatur – bis zu 423 K (150 °C);

Umgebungsparameter: Temperatur 5–45 °C, relative Luftfeuchtigkeit 30–80 %.

Verbindliche Anforderungen an die Produktqualität sind in festgelegt

4.2 - 4.5, 5.1 - 5.6, Abschnitte 6-8.

2 Normative Verweise

GOST 2.601-95 ESKD. Betriebsdokumente GOST 12.2.063-81 SSBT. Armaturen für Industrierohrleitungen. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

GOST 166-89 Bremssättel. Spezifikationen GOST 2405-88 Manometer, Vakuummessgeräte, Druck-Vakuummessgeräte, Druckmessgeräte, Zugmessgeräte und Schubmessgeräte. Allgemeine Spezifikation

Offizielle Ausgabe

GOST 2991-85 Nicht trennbare Bretterboxen für Lasten bis 500 kg. Allgemeine Spezifikation

GOST 5959-80 Nicht trennbare Kisten aus Holzblechwerkstoffen für Lasten bis 200 kg. Allgemeine Spezifikationen GOST 6357-81 Grundlegende Standards der Austauschbarkeit. Zylindrisches Rohrgewinde

GOST 10589-87 Geformtes Polyamid 610. Spezifikationen GOST 14192-% Kennzeichnung von Waren

GOST 15150-69 Maschinen, Instrumente und andere technische Produkte. Versionen für verschiedene Klimaregionen. Kategorien, Betriebs-, Lager- und Transportbedingungen im Hinblick auf die Auswirkungen klimatischer Umweltfaktoren

GOST 17711-93 Kupfer-Zink-Gusslegierungen (Messing). Briefmarken

GOST 26663-85 Transportpakete. Formung mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen GOST 26996-86 Polypropylen- und Propylen-Copolymere. Technische Bedingungen

3 Definitionen

Für die Zwecke dieser Internationalen Norm gelten die folgenden Begriffe mit ihren jeweiligen Definitionen.

Absperrventil – eine Art Rohrleitungsarmatur, die die Möglichkeit bietet, den Kühlmittelfluss durch das Ventil zu stoppen und den Kühlmittelfluss durch das Ventil ohne Steuerfunktionen vollständig wieder aufzunehmen.

Ein Steuerventil ist eine Art Rohrleitungsanschlussstück, das die Möglichkeit bietet, die Menge des durch das Ventil fließenden Kühlmittels gezielt zu ändern.

Die Ventilsteuereinheit ist ein Gerät (Teil), das für das erforderliche spezifizierte Öffnen oder Schließen des Durchgangsabschnitts im Ventilkörper sorgt.

Manuelle Steuerventile – Ventile mit Griff und Zeigern zum manuellen Ändern der durch das Ventil fließenden Kühlmittelmenge.

Ventil vom Ventiltyp – ein Ventil, bei dem die Steuereinheit in Form einer hin- und hergehenden Spule ausgeführt ist.

Steckhahn – ein Hahn, bei dem die Steuereinheit in Form eines Drehstopfens ausgeführt ist.

Kugelhahn – ein Ventil, bei dem die Steuereinheit in Form eines kugelförmigen Körpers ausgeführt ist.

Drosselventil – ein Ventil, bei dem die Regeleinheit in Form einer Nadel mit hin- und hergehender Bewegung ausgeführt ist.

Montageregulierung – die Position des entsprechenden Regulierungsorgans des Ventils, die bei der Einstellung des Heizungssystems eingestellt wird.

Verbraucherregulierung – die vom Verbraucher nach Belieben festgelegte Position der zuständigen Regulierungsbehörde innerhalb der Grenzen zwischen der Montage und dem vollständigen Schließen (Öffnen) des Wasserhahns.

4 Typen, Grundparameter und Abmessungen

4.1 Krantypen, Funktionalität und Umfang müssen den Angaben in Tabelle 1 entsprechen.

4.2 Die Steuer- und Absperrventile können vom Typ Ventil (B), Kegel (P), Kugel (Sh) und Drossel (D) sein.

Tabelle 1

4.3 Die Hauptabmessungen der Krane müssen den in Tabelle 2 angegebenen Werten entsprechen.

Tabelle 2

Nenndurchmesser,

Länge, mm,

Kupplungsgewinde

Ende gemäß GOST 6357

Notiz -

Die Höhe manueller Steuerventile (von der Achse der Versorgungsleitung) sollte nicht gleich sein

muss 85 mm überschreiten

4 4 Steuergeräte von Ventilen in geschlossener Stellung mit einer Druckdifferenz vor und nach ihnen von 1 kPa (0,01 kgf/cm 2) sollten bei einem Ventil mit einem Durchmesser von D 15 mm nicht mehr als 20 cm 3/min Wasser durchlassen und 30 cm 3 / min - für Krane mit einem Durchmesser von D 20 mm.

4.5 Der hydraulische Widerstandskoeffizient von Ventilen (in der geöffneten Position des Steuergeräts) sollte die in Tabelle 3 angegebenen Werte nicht überschreiten.

Tisch 3

* Für Ventile mit Drosselklappensteuerung - von 300 bis 500

4.6 Das Symbol des Ventils enthält den Namen, die Bezeichnung des Ventiltyps und die Ausführungsart seines Steuergeräts, den Wert des Nenndurchmessers und die Bezeichnung dieser Norm.

Mangels Universalität (bei Rechts- und Linksmontage an Heizgeräten) wird die Bezeichnung der Armatur zusätzlich um den entsprechenden Buchstaben (P oder L) ergänzt.

Symbolbeispiele

Steuerventil mit einem Durchmesser D 15 mm Kugeltyp Universal:

KRPSH15 GOST 10944-97

Dreiwegeventil mit einem Durchmesser von D y 15 mm in einseitiger Ausführung zur Montage am rechten Eyeliner:

KRTSH15P GOST 10944-97

Absperrventil mit einem Nenndurchmesser D von 20 mm Korktyp:

KZP20 GOST 10944-97

5 Allgemeine technische Anforderungen

5.1 Krane müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Konstruktions- und Technologiedokumentation hergestellt werden.

5.2 Eigenschaften

5.2.1 Ventile müssen einem Prüfdruck von mindestens standhalten

1,5 MPa (15 kgf/cm²).

5.2.2 Das Drehmoment am Griff manueller Steuerventile beim Öffnen und Schließen sollte 2,0 Nm (0,2 kgf-m) nicht überschreiten.

5.2.3 Die Außenflächen der Wasserhähne müssen aufgehellt sein.

5.2.4 Die Konstruktion der Kräne muss ihre Installation mit der Achse des Griffs in allen Zwischenpositionen von horizontal bis vertikal (mit Griff nach oben) ermöglichen.

5.2.5 Die Konstruktion des Ventilsteuergeräts muss eine sanfte oder diskrete (gleichmäßige) Wärmeänderung ermöglichen

Leistungsabgabe von Heizgeräten sowohl bei der Installation als auch bei Verbrauchereinstellungen.

5.2.6 Gegenüberliegende Kupplungsenden bei Ventilen sollten auf derselben Achse liegen, das Auslasskupplungsende bei Dreiwegeventilen – in einem Winkel von 90°. Die Abweichung darf 1° nicht überschreiten.

5.2.7 Die Lebensdauer von Kränen sollte mindestens 4000 Zyklen betragen.

Die MTBF muss mindestens 1000 Zyklen betragen.

MTBF erlaubt kein Festziehen der Stopfbuchse

Dichtungen mit einer dafür vorgesehenen Vorrichtung (sofern vorhanden).

5.2.8 Die Konstruktion und das Material der Griffe von Kränen müssen eine Erwärmung ihrer Oberfläche um mehr als 40 °C ausschließen.

5.2.9 Krane müssen über Begrenzer für die Endpositionen der Steuergeräte verfügen. Die Gestaltung der Begrenzer sollte eine Änderung ihrer Position durch den Verbraucher ausschließen.

5.3 Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Komponenten

5.3.1 Der Wasserhahnkörper und andere mit dem Kühlmittel in Berührung kommende Metallteile müssen aus Messinggusssorten gemäß GOST 17711, Dichtungen – aus Fluorkunststoff-Dichtungsmaterialien gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten, Griffe aus Kunststoff – Polypropylen gemäß GOST 26996, Polyamid gemäß GOST 10589, Polystyrole gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten mit eingebetteten Stahlteilen zur starren Verbindung mit der Spindel oder aus anderen Materialien, die Leistung, Haltbarkeit und Temperaturbeständigkeit für mindestens 25 Jahre gewährleisten.

5.4 Vollständigkeit

5.4.1 Ventile werden vollständig montiert geliefert, ihre Betätigungseinrichtungen müssen vollständig geöffnet sein.

5.4.2 Einer Krancharge, die an einen Verbraucher versandt wird (gemäß einem Warendokument), müssen zwei Sätze Betriebsdokumentation gemäß GOST 2.601 beigefügt sein. Auf Wunsch des Verbrauchers wird jedem Kran eine Betriebsdokumentation beigefügt.

5.5 Markierung

5.5.1 Ventile unterliegen der Kennzeichnung: auf dem Ventilkörper – Durchflussrichtung (wenn das Ventil nicht universell ist), Nenndurchmesser, Arbeitsdruck und Herstellermarke; am Griff der Kräne - Indikatoren für die Richtung der Verbraucherregulierung.

5.5.2 Auf dem Gehäuse und (oder) der Montageeinstellvorrichtung des Doppeleinstellventils sollten Positionsabstufungen angebracht werden, die seinen Passmerkmalen entsprechen.

5.5.3 Markierungen können beim Gießen von Teilen des Krans mit einer konvexen oder vertieften Schriftart durchgeführt werden.

5.6 Verpackung

5.6.1 Kräne werden in jeder Art von Holzbehältern (GOST 2991 oder GOST 5959), Pappe oder Kunststoffbehältern (einschließlich gebrauchter Kartons) verpackt.

In diesem Fall kann der Container in Absprache mit den Transportunternehmen zu Transportpaketen gemäß GOST 26663 mit Angabe des Gewichts und der Größe der Pakete geformt werden.

5.6.2 Die Verpackung soll die Sicherheit der Kräne und ihrer Griffe vor mechanischer Beschädigung beim Be- und Entladen sowie bei Transportvorgängen gewährleisten.

5.6.3 Das Leergewicht darf 50 kg brutto nicht überschreiten.

5.6.4 Behälterkennzeichnung – gemäß GOST 14192.

6 Sicherheitsanforderungen

6.1 Sicherheitsanforderungen – gemäß GOST 12.2.063.

7 Annahmeregeln

7.1 Ventile müssen von der technischen Kontrollabteilung des Herstellers gemäß den Anforderungen dieser Norm abgenommen werden.

7.2 Die Übereinstimmung der Qualität von Kranen mit den in der Norm festgelegten normierten Indikatoren und den Anforderungen der technologischen Dokumentation wird anhand der Eingangs-, Betriebs- und Abnahmekontrolldaten festgestellt.

7.3 Bei der Eingangskontrolle wird die Übereinstimmung der Qualität von Messing, Dichtungen und anderen Materialien, die zur Herstellung von Wasserhähnen verwendet werden, mit den in den Normen für diese Produkte festgelegten Anforderungen überprüft.

7.4 Bei der Betriebskontrolle während der Ausführung oder nach Abschluss eines bestimmten technologischen Vorgangs wird die Einhaltung der in der Norm angegebenen Qualitätsindikatoren von Kranen festgestellt. Umfang, Inhalt und Verfahren zur Durchführung der Betriebskontrolle werden durch die einschlägigen technischen Dokumente festgelegt.

7.5 Die Abnahmekontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm wird gemäß den folgenden Arten von Prüfungen durchgeführt: Abnahme, periodische Prüfung und Typprüfung.

7.6 Zapfhähne werden in Chargen angenommen. Die Charge umfasst Kräne des gleichen Typs. Das Volumen der Charge muss mindestens einer Schichtleistung entsprechen.

7.7 Bei Abnahmeprüfungen werden Krane auf Einhaltung der Anforderungen nach 4.3 überprüft; 5.2.1; 5.2.3; 5.2.6; 5,4-5,6; bei wiederkehrenden Prüfungen – die Anforderungen von 4.4; 5.2.2; 5.2.4 - 5.2.5; 5.2.7.

Anforderungen 4.5; 5.2.8 und 5.2.9 werden bei der Inbetriebnahme des Produkts und bei Typprüfungen überprüft.

7.8 Die Abnahme von Kranen erfolgt nach den Ergebnissen einer vollständigen oder selektiven Kontrolle.

7.9 Jedes Ventil wird auf Übereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.1 und 5.5 überprüft.

Zur Einhaltung der Anforderungen von 4.3; 5.2.3; 5.2.6; 5.4 und 5.6 werden durch zufällige Auswahl von Kränen in der in Tabelle 4 angegebenen Menge im Prozess ihrer Freigabe oder nach dem Ende der Produktion der gesamten Charge ausgewählt. In der Stichprobe wird für jeden Indikator die Anzahl defekter Krane ermittelt.

7.10 Eine Charge von Gewindebohrern wird akzeptiert, wenn die Probe keine fehlerhaften Gewindebohrer enthält oder deren Anzahl unter der in Tabelle 4 angegebenen Ablehnungszahl liegt.

7.11 Für eine Charge von Kranen, die aufgrund einer selektiven Kontrolle nicht akzeptiert wurde, ist es zulässig, eine vollständige Kontrolle für diejenigen Indikatoren durchzuführen, für die die Charge nicht akzeptiert wurde.

7.12 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens alle drei Jahre an mindestens sechs Kranen unterschiedlicher Größe durchgeführt, die die Abnahmeprüfungen bestanden haben.

Tabelle 4

7.13 Typprüfungen werden durchgeführt, um die Wirksamkeit und Durchführbarkeit von Änderungen an der Konstruktion von Kranen oder an der Technologie ihrer Herstellung zu beurteilen, die sich auf die technischen und betrieblichen Eigenschaften auswirken können.

8 Kontrollmethoden

8.1 Die Kontrolle der Übereinstimmung geometrischer Maße (4.3, 5.2.6) erfolgt durch Universal- oder Spezialmessgeräte. Das Gewinde wird mit Gewindelehren überprüft.

Das Aussehen der Ventile (5.2.3), die Vollständigkeit und die Kennzeichnung werden visuell überprüft.

8.2 Die Prüfung der Ventile auf Dichtheit erfolgt am Stand mit Wasser bei einem Druck von 1,5 MPa (15 kgf/cm 2).

Der Stand muss mit Geräten ausgestattet sein, die eine Wasserversorgung mit einem Druck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm 2) ermöglichen, Absperrventile mit Anzeige von Manometern.

Die Prüfungen werden bei konstantem Druck für die für die Prüfung des Ventils erforderliche Zeit, jedoch nicht weniger als 30 s, durchgeführt.

An einem der Kupplungsenden wird Wasser zugeführt, während das andere Ende verschlossen ist. Die Position des Verschlusses sollte den Wasserfluss in die inneren Hohlräume des Wasserhahns gewährleisten.

Der Wasserdurchgang ist nicht gestattet. Visuelle Kontrolle.

8.3 Der Wasserdurchgang durch ein geschlossenes Steuergerät (4.4) wird bei einem Wasserüberschuss von 1 kPa (0,01 kgf/cm 2) mit einem Messbehälter und einer Stoppuhr überprüft.

8.4 Der Fehler der Druckmessung bei Prüfungen sollte + 2,5 % des Messwertes nicht überschreiten.

8.5 Die Überprüfung des Steuergeräts zur Änderung der Wärmeleistung (5.2.5) von Heizgeräten erfolgt in drei Stellungen: Das Ventilsteuergerät ist 1/4, 1/2, 3/4 geöffnet und ein vollständig geöffnetes Ventil ist am installiert einem Druck von bis zu 1,0 MPa standhalten. Die Drehung sollte sanft und ohne Blockierung erfolgen. Die Durchflussmenge des Kühlmittels durch den Wasserhahn wird mit einem Messgefäß und einer Stoppuhr ermittelt und sollte proportional zu den angezeigten Werten aus der Durchflussmenge bei vollständig geöffnetem Wasserhahn sein.

8.6 Der Drehmomentwert (5.2.2) wird mit einem Dynamometer oder einem speziellen Gerät überprüft, das die Erzeugung eines bestimmten Drehmomentwertes gewährleistet.

8.7 Die Lebensdauer (5.2.7) wird auf dem Prüfstand (8.2) ermittelt. Wenn in den Ventilen eine Stopfbuchsdichtung vorhanden ist, ist deren Anziehen bei der Bestimmung der technischen Ressource zulässig und bei der Bestimmung der Zeit zwischen Ausfällen nicht zulässig.

8.8 Die Liste der für die Produktkontrolle erforderlichen Geräte und Messgeräte ist in Anhang L aufgeführt.

9 Transport und Lagerung

9.1 Transport- und Lagerbedingungen - 7 (Zh1) GOST 15150.

9.2 Der Transport von Kränen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Güterbeförderung.

Der Transport per Bahn erfolgt per Wagenladung oder Kleintransporten von Transportpaketen in Waggons jeglicher Art.

9.3 Ventile sollten in verpackter Form drinnen oder unter einem Vordach gelagert und vor Feuchtigkeit und ätzenden Chemikalien geschützt werden.

10 Gebrauchsanweisung

10.1 Der Einsatz von Kränen hat entsprechend der beigefügten Betriebsdokumentation zu erfolgen.

10.2 Das durch den Wasserhahn fließende Kühlmittel muss den Anforderungen der aktuellen Regulierungsdokumente für Wärmenetze entsprechen.

11 Herstellergarantien

11.1 Der Hersteller garantiert die Konformität der Krane mit den Anforderungen dieser Norm vorbehaltlich der Transport-, Lager-, Installations- und Betriebsbedingungen.

11.2 Garantiezeit Betrieb von Kränen – 18 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage, jedoch nicht mehr als 24 Monate ab dem Datum der Auslieferung durch den Hersteller.

ANHANG A (informativ)

Liste der für die Produktkontrolle erforderlichen Geräte und Messgeräte

* Für Ventile mit Drosselklappensteuerung - von 300 bis 500

4.6 Das Symbol des Ventils enthält den Namen, die Bezeichnung des Ventiltyps und die Ausführungsart seines Steuergeräts, den Wert des Nenndurchmessers und die Bezeichnung dieser Norm.

Mangels Universalität (bei Rechts- und Linksmontage an Heizgeräten) wird die Bezeichnung der Armatur zusätzlich um den entsprechenden Buchstaben (P oder L) ergänzt.

Symbolbeispiele

Steuerventil mit einem Durchmesser D 15 mm Kugeltyp Universal:

KRPSH15 GOST 10944-97

Dreiwegeventil mit einem Durchmesser von D y 15 mm in einseitiger Ausführung zur Montage am rechten Eyeliner:

KRTSH15P GOST 10944-97

Absperrventil mit einem Nenndurchmesser D von 20 mm Korktyp:

KZP20 GOST 10944-97

5. Allgemeine technische Anforderungen

5.2 Eigenschaften

5.3 Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Komponenten

5.3.1 Der Wasserhahnkörper und andere mit dem Kühlmittel in Berührung kommende Metallteile müssen aus Messinggusssorten gemäß GOST 17711, Dichtungen – aus Fluorkunststoff-Dichtungsmaterialien gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten, Griffe aus Kunststoff – Polypropylen gemäß GOST 26996, Polyamid gemäß GOST 10589, Polystyrole gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten mit eingebetteten Stahlteilen zur starren Verbindung mit der Spindel oder aus anderen Materialien, die Leistung, Haltbarkeit und Temperaturbeständigkeit für mindestens 25 Jahre gewährleisten.

5.4.1 Ventile werden vollständig montiert geliefert, ihre Betätigungseinrichtungen müssen vollständig geöffnet sein.

5.4.2 Einer Krancharge, die an einen Verbraucher versandt wird (gemäß einem Warendokument), müssen zwei Sätze Betriebsdokumentation gemäß GOST 2.601 beigefügt sein. Auf Wunsch des Verbrauchers wird jedem Kran eine Betriebsdokumentation beigefügt.

5.5.1 Ventile unterliegen der Kennzeichnung: auf dem Ventilkörper – Durchflussrichtung (wenn das Ventil nicht universell ist), Nenndurchmesser, Arbeitsdruck und Herstellermarke; am Griff der Kräne - Indikatoren für die Richtung der Verbraucherregulierung.

5.5.2 Auf dem Gehäuse und (oder) der Montageeinstellvorrichtung des Doppeleinstellventils sollten Positionsabstufungen angebracht werden, die seinen Passmerkmalen entsprechen.

5.5.3 Markierungen können beim Gießen von Teilen des Krans mit einer konvexen oder vertieften Schriftart durchgeführt werden.

5.6.1 Kräne werden in jeder Art von Holzbehältern (GOST 2991 oder GOST 5959), Pappe oder Kunststoffbehältern (einschließlich gebrauchter Kartons) verpackt.

In diesem Fall kann der Container in Absprache mit den Transportunternehmen zu Transportpaketen gemäß GOST 26663 mit Angabe des Gewichts und der Größe der Pakete geformt werden.

5.6.2 Die Verpackung soll die Sicherheit der Kräne und ihrer Griffe vor mechanischer Beschädigung beim Be- und Entladen sowie bei Transportvorgängen gewährleisten.

5.6.3 Das Leergewicht darf 50 kg brutto nicht überschreiten.

5.6.4 Behälterkennzeichnung – gemäß GOST 14192.

6. Sicherheitsanforderungen

6.1 Sicherheitsanforderungen – gemäß GOST 12.2.063.

7. Annahmeregeln

7.1 Ventile müssen von der technischen Kontrollabteilung des Herstellers gemäß den Anforderungen dieser Norm abgenommen werden.

7.2 Die Übereinstimmung der Qualität von Kranen mit den in der Norm festgelegten normierten Indikatoren und den Anforderungen der technologischen Dokumentation wird anhand der Eingangs-, Betriebs- und Abnahmekontrolldaten festgestellt.

7.3 Bei der Eingangskontrolle wird die Übereinstimmung der Qualität von Messing, Dichtungen und anderen Materialien, die zur Herstellung von Wasserhähnen verwendet werden, mit den in den Normen für diese Produkte festgelegten Anforderungen überprüft.

7.4 Bei der Betriebskontrolle während der Ausführung oder nach Abschluss eines bestimmten technologischen Vorgangs wird die Einhaltung der in der Norm angegebenen Qualitätsindikatoren von Kranen festgestellt. Umfang, Inhalt und Verfahren zur Durchführung der Betriebskontrolle werden durch die einschlägigen technischen Dokumente festgelegt.

7.5 Die Abnahmekontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm wird gemäß den folgenden Arten von Prüfungen durchgeführt: Abnahme, periodische Prüfung und Typprüfung.

7.6 Zapfhähne werden in Chargen angenommen. Die Charge umfasst Kräne des gleichen Typs. Das Volumen der Charge muss mindestens einer Schichtleistung entsprechen.

7.7 Bei Abnahmeprüfungen werden Krane auf Einhaltung der Anforderungen überprüft; ; ; ; ; bei wiederkehrenden Prüfungen – Anforderungen; ; ; .

7.11 Für eine Charge von Kranen, die aufgrund einer selektiven Kontrolle nicht akzeptiert wurde, ist es zulässig, eine vollständige Kontrolle für diejenigen Indikatoren durchzuführen, für die die Charge nicht akzeptiert wurde.

7.12 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens alle drei Jahre an mindestens sechs Kranen unterschiedlicher Größe durchgeführt, die die Abnahmeprüfungen bestanden haben.

Tabelle 4

Name

Messungen

Genauigkeit

Notiz

1 hydraulisches Stativ (zur Festigkeits- und Dichteprüfung)

Von 0 bis 1,5 MPa (von 0 bis 15 kgf/cm 2)

2 Hydraulikständer (zum Testen des Steuergerätes)

Von 0 bis 1 kPa (von 0 bis 0,01 kgf/cm 2)

3 Manometer - GOST 2405

GOST 10944-97

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

REGELKRANE
UND ABSCHALTUNGSHANDBUCH
FÜR SYSTEME
GEBÄUDE MIT WASSERHEIZUNG

Allgemeine Spezifikation

ZWISCHENSTAATLICHE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE KOMMISSION
ÜBER STANDARDISIERUNG, TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
UND ZERTIFIZIERUNGEN IM BAU
(MNTKS)

Moskau

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Zentralen Forschungs-, Design- und Versuchsinstitut für technische Ausrüstung für Städte, Wohngebäude und öffentliche Gebäude (TsNIIEP Engineering Equipment) der Russischen Föderation

EINGEFÜHRT von Gosstroy aus Russland

2 ANGENOMMEN von der Interstate Scientific and Technical Commission for Standardization, Technical Regulation and Certification in Construction (ISTCS) am 23. April 1997

Staatsname

Name der öffentlichen Verwaltungsbehörde für den Bau

Die Republik Aserbaidschan

Gosstroy der Republik Aserbaidschan

Republik Armenien

Ministerium für Stadtentwicklung der Republik Armenien

Republik Weißrussland

Ministerium für Bau und Architektur der Republik Belarus

Republik Kasachstan

Agentur für Bau-, Architektur- und Stadtplanungskontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der Republik Kasachstan

Republik Kirgisistan

Ministerium für Architektur der Kirgisischen Republik

Die Russische Föderation

Gosstroy von Russland

Die Republik Tadschikistan

Gosstroy der Republik Tadschikistan

Die Republik Usbekistan

Goskomarchitektstroy der Republik Usbekistan

4 EINGEFÜHRT ab dem 1. April 2001 als staatlicher Standard der Russischen Föderation durch das Dekret des Gosstroy Russlands vom 5. März 2001 Nr. 16

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

HANDBUCH FÜR REGEL- UND ABSPERRVENTILE
FÜR DEN BAU VON WASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

MANUELLE STEUER- UND ABSPERRVENTILE
FÜR DEN BAU VON WASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

Einführungsdatum 2001-04-01

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für Ventile, die zur manuellen Regulierung oder vollständigen Unterbrechung des Kühlmittelflusses in Warmwasserbereitungssystemen von Gebäuden und Bauwerken bestimmt sind.

Krane sind für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt:

Kühlmittelparameter: Arbeitsdruck – bis zu 1,0 MPa (10 kgf/cm 2), Temperatur – bis zu 423 K (150 ° C);

Umgebungsparameter: Temperatur 5–45 °C, relative Luftfeuchtigkeit 30–80 %.

Verbindliche Anforderungen an die Produktqualität sind in,, festgelegt.

2. Regulatorische Hinweise

Diese Norm verweist auf die folgenden Normen.

Tabelle 1

Bezeichnung der Krantypen

Umfang, Installationsort

Funktioneller Zweck

Regelventil

KRT

Einrohrheizungssysteme in den Schließabschnitten

Verbraucherregulierung

Regelventil

PKK

Das Gleiche gilt für U-Boote

Dasselbe

Doppelregulierung des Steuerventils

KRD

Zweirohr-Heizsysteme auf Linern

Installations- und Verbrauchervorschriften

Steuerventil montieren

KRM

Dasselbe

Montagevorschrift

Absperrhahn

KZ

Alle Heizsysteme

Betriebsbereit

Tabelle 2

Nenndurchmesser, D y, mm

Länge, mm, nicht mehr

Kupplungsendgewinde nach GOST 6357

KRT

PKK

KRD

KRM

KZP

KZSH

Bis zu 50

G3/4-B

Hinweis: Die Höhe der manuellen Steuerhähne (von der Einlassachse aus) darf 85 mm nicht überschreiten.

Nenndurchmesser, D y, mm

Kühlmitteldurchfluss in der Zufuhr zum Heizgerät, kg/h

Luftwiderstandsbeiwert

KRT

PKK

KRD

KRM

50 bis 100

Von 3,0 bis 3,5* pro Durchgang

„4,0“ 4,5 pro Runde

" 300 " 600

„2,5“ 3,0 pro Durchgang

„3,0“ 3,5 pro Runde

KZP

" 50 " 100

" 300 " 600

KZSH

" 50 " 100

" 300 " 600

Ablehnungsnummer

Reihe von Kränen

Der Stand muss mit Geräten ausgestattet sein, die eine Wasserversorgung mit einem Druck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm 2) ermöglichen, Absperrventile mit Anzeige von Manometern.

Die Prüfungen werden bei konstantem Druck für die für die Prüfung des Ventils erforderliche Zeit, jedoch nicht weniger als 30 s, durchgeführt.

An einem der Kupplungsenden wird Wasser zugeführt, während das andere Ende verschlossen ist. Die Position des Verschlusses sollte den Wasserfluss in die inneren Hohlräume des Wasserhahns gewährleisten.

Der Wasserdurchgang ist nicht gestattet. Visuelle Kontrolle.

8.3 Der Wasserdurchgang durch ein geschlossenes Steuergerät () wird bei einem Wasserüberschuss von 1 kPa (0,01 kgf/cm 2) mit einem Messbehälter und einer Stoppuhr überprüft.

8.4 Der Fehler der Druckmessung bei Prüfungen sollte + 2,5 % des Messwertes nicht überschreiten.

8.5 Die Überprüfung des Steuergeräts zur Änderung der Wärmeleistung () von Heizgeräten erfolgt in drei Stellungen: Das Ventilsteuergerät ist 1/4, 1/2, 3/4 geöffnet und ein vollständig geöffnetes Ventil ist am Ständer unter Druck installiert von bis zu 1,0 MPa. Die Drehung sollte sanft und ohne Blockierung erfolgen. Die Durchflussmenge des Kühlmittels durch den Wasserhahn wird mit einem Messgefäß und einer Stoppuhr ermittelt und sollte proportional zu den angezeigten Werten aus der Durchflussmenge bei vollständig geöffnetem Wasserhahn sein.

8.6 Der Drehmomentwert () wird mit einem Dynamometer oder einem speziellen Gerät überprüft, das die Erzeugung eines bestimmten Drehmomentwertes gewährleistet.

9. Transport und Lagerung

9.1 Bedingungen für Transport und Lagerung – 7 (G1) GOST 15150.

9.2 Der Transport von Kränen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Güterbeförderung.

Der Transport auf der Schiene erfolgt per Waggon oder Kleintransporte von Transportpaketen in Waggons jeglicher Art.

9.3 Ventile sollten in verpackter Form drinnen oder unter einem Vordach gelagert und vor Feuchtigkeit und ätzenden Chemikalien geschützt werden.

10. Gebrauchsanweisung

10.1 Der Einsatz von Kränen hat entsprechend der beigefügten Betriebsdokumentation zu erfolgen.

10.2 Das durch den Wasserhahn fließende Kühlmittel muss den Anforderungen der aktuellen Regulierungsdokumente für Wärmenetze entsprechen.

11. Herstellergarantien

11.1 Der Hersteller garantiert die Konformität der Krane mit den Anforderungen dieser Norm vorbehaltlich der Transport-, Lager-, Installations- und Betriebsbedingungen.

11.2 Gewährleistungsfrist für den Betrieb von Kränen – 18 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme des Objekts, jedoch nicht mehr als 24 Monate ab dem Datum der Auslieferung durch den Hersteller.

Von 0 bis 1,5 MPa (von 0 bis 15 kgf/cm 2)

4. Stoppuhr

0 bis 250 mm

0 bis 1 kg

7. Messbehälter

Schlüsselwörter: Regelventile, Heizgeräte, Warmwasserbereitungssysteme für Gebäude, Ventile zur manuellen und automatischen Steuerung der Wärmeübertragung, Ventile, Küken, Kugelventile, Drosselventile und andere Ausführungen

GOST 10944-97

Gruppe G21

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

MANUELLE REGEL- UND ABSPERRVENTILE FÜR GEBÄUDEWASSERHEIZUNGSANLAGEN

Allgemeine Spezifikation

MANUELLE STEUER- UND ABSPERRVENTILE FÜR GEBÄUDEWASSERHEIZUNGSSYSTEME

Allgemeine Spezifikation

OKS 91.140.70
OKSTU 4992

Einführungsdatum 2001-04-01

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Zentralen Forschungs-, Design- und Versuchsinstitut für technische Ausrüstung für Städte, Wohngebäude und öffentliche Gebäude (TsNIIEP Engineering Equipment) der Russischen Föderation

EINGEFÜHRT von Gosstroy aus Russland

2 ANGENOMMEN von der Interstate Scientific and Technical Commission for Standardization, Technical Regulation and Certification in Construction (ISTCS) am 23. April 1997

stimmte für die Annahme

Staatsname

Name der öffentlichen Verwaltungsbehörde für den Bau

Die Republik Aserbaidschan

Gosstroy der Republik Aserbaidschan

Republik Armenien

Ministerium für Stadtentwicklung der Republik Armenien

Republik Weißrussland

Ministerium für Bau und Architektur der Republik Belarus

Republik Kasachstan

Agentur für Bau-, Architektur- und Stadtplanungskontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der Republik Kasachstan

Republik Kirgisistan

Ministerium für Architektur der Kirgisischen Republik

Die Russische Föderation

Gosstroy von Russland

Die Republik Tadschikistan

Gosstroy der Republik Tadschikistan

Die Republik Usbekistan

Goskomarchitektstroy der Republik Usbekistan

3 STATT GOST 10944-75

4 EINGEFÜHRT ab dem 1. April 2001 als staatlicher Standard der Russischen Föderation durch das Dekret des Gosstroy Russlands vom 5. März 2001 N 16

1 Einsatzbereich

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für Ventile, die zur manuellen Regulierung oder vollständigen Unterbrechung des Kühlmittelflusses in Warmwasserbereitungssystemen von Gebäuden und Bauwerken bestimmt sind.

Krane sind für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt:

Kühlmittelparameter: Arbeitsdruck – bis zu 1,0 MPa (10 kgf/cm), Temperatur – bis zu 423 K (150 °C);

Umgebungsparameter: Temperatur 5–45 °C, relative Luftfeuchtigkeit 30–80 %.

Verbindliche Anforderungen an die Produktqualität sind in 4.2-4.5, 5.1-5.6, Abschnitte 6-8 festgelegt.

2 Normative Verweise

Diese Norm verweist auf die folgenden Normen.

GOST 2.601-95 * ESKD. Betriebsunterlagen
________________
GOST 2.601-2006, weiter unten im Text. - Hinweis des Datenbankherstellers.

GOST 12.2.063-81 SSBT. Armaturen für Industrierohrleitungen. Allgemeine Sicherheitsanforderungen
________________
* Das Dokument ist auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht gültig. Es gilt GOST R 53672-2009, weiter unten im Text. - Hinweis des Datenbankherstellers.

GOST 166-89 Bremssättel. Technische Bedingungen

GOST 2405-88 Druckmessgeräte, Vakuummessgeräte, Druck- und Vakuummessgeräte, Druckmessgeräte, Zugmessgeräte und Schubmessgeräte. Allgemeine Spezifikation

GOST 2991-85 Nicht trennbare Bretterboxen für Lasten bis 500 kg. Allgemeine Spezifikation

GOST 5959-80 Nicht trennbare Kisten aus Holzblechwerkstoffen für Lasten bis 200 kg. Allgemeine Spezifikation

GOST 6357-81 Grundnormen der Austauschbarkeit. Zylindrisches Rohrgewinde

GOST 10589-87 Geformtes Polyamid 610. Technische Bedingungen

GOST 14192-96 Kennzeichnung von Waren

GOST 15150-69 Maschinen, Instrumente und andere technische Produkte. Versionen für verschiedene Klimaregionen. Kategorien, Betriebs-, Lager- und Transportbedingungen im Hinblick auf die Auswirkungen klimatischer Umweltfaktoren

GOST 17711-93 Kupfer-Zink-Gusslegierungen (Messing). Briefmarken

GOST 26663-85 Transportpakete. Formung mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 26996-86 Polypropylen- und Propylen-Copolymere. Technische Bedingungen

3 Definitionen

Für die Zwecke dieser Internationalen Norm gelten die folgenden Begriffe mit ihren jeweiligen Definitionen.

Absperrhahn- Art von Rohrleitungsarmaturen, die die Möglichkeit bieten, den Kühlmittelfluss durch das Ventil zu stoppen und den Kühlmittelfluss durch das Ventil ohne Steuerfunktionen vollständig wieder aufzunehmen.

Regelventil- Art der Rohrleitungsarmaturen, die die Möglichkeit einer bestimmten Änderung der durch das Ventil fließenden Kühlmittelmenge bieten.

Kransteuergerät- eine Vorrichtung (Teil), die für das erforderliche spezifizierte Öffnen oder Schließen des Durchgangsabschnitts im Ventilkörper sorgt.

Manuelle Ventile- Ventile mit Griff und Anzeigen zum manuellen Ändern der durch das Ventil fließenden Kühlmittelmenge.

Ventilkran- ein Ventil, bei dem die Steuereinheit in Form einer hin- und hergehenden Spule ausgeführt ist.

Wasserhahn mit Stecker- ein Ventil, bei dem die Regeleinheit in Form eines Drehkegels ausgeführt ist.

Kugelhahn- ein Ventil, bei dem die Steuereinheit in Form eines Kugelkörpers ausgeführt ist.

Drosselklappe- ein Ventil, bei dem die Regeleinheit in Form einer Nadel mit hin- und hergehender Bewegung ausgeführt ist.

Montagevorschrift- die Stellung des entsprechenden Regelorgans des Ventils, die bei der Einstellung der Heizungsanlage eingestellt wird.

Verbraucherregulierung- die vom Verbraucher nach Belieben festgelegte Position der zuständigen Regulierungsbehörde innerhalb der Grenzen zwischen der Montage und dem vollständigen Schließen (Öffnen) des Ventils.

4 Typen, Grundparameter und Abmessungen

4.1 Krantypen, Funktionalität und Umfang müssen den Angaben in Tabelle 1 entsprechen.


Tabelle 1

Name

Bezeichnung der Krantypen

Umfang, Installationsort

Funktioneller Zweck

Regelventil

Einrohrheizungssysteme in den Schließabschnitten

Verbraucherregulierung

Regelventil

Das Gleiche gilt für U-Boote

Doppelregulierung des Steuerventils

Zweirohr-Heizsysteme auf Linern

Installations- und Verbrauchervorschriften

Steuerventil montieren

Montagevorschrift

Absperrhahn

Alle Heizsysteme

Betriebsbereit

4.2 Die Steuer- und Absperrventile können vom Typ Ventil (B), Kegel (P), Kugel (Sh) und Drossel (D) sein.

4.3 Die Hauptabmessungen der Krane müssen den in Tabelle 2 angegebenen Werten entsprechen.


Tabelle 2

Krantyp

Nenndurchmesser, ,
mm

Länge, mm,
nicht mehr

Kupplungsendgewinde
gemäß GOST 6357

Hinweis – Die Höhe manueller Steuerventile (von der Versorgungsachse aus) sollte 85 mm nicht überschreiten.

4.4 Steuergeräte von Ventilen in geschlossener Stellung mit einer Druckdifferenz vor und nach ihnen von 1 kPa (0,01 kgf/cm 3) dürfen bei einem Wasserhahn mit einem Durchmesser von 15 mm und 30 cm nicht mehr als 20 cm/min Wasser durchlassen / min - für einen Wasserhahn mit einem Durchmesser von 20 mm.

4.5 Der hydraulische Widerstandskoeffizient von Ventilen (in der geöffneten Position des Steuergeräts) sollte die in Tabelle 3 angegebenen Werte nicht überschreiten.


Tisch 3

Krantyp

Nenndurchmesser, mm

Kühlmitteldurchfluss in der Zufuhr zum Heizgerät, kg/h

Koeffizient
Widerstand

50 bis 100

3,0 bis 3,5 pro Durchgang

„4,0“ 4,5 pro Runde

„2,5“ 3,0 pro Durchgang

„3,0“ 3,5 pro Runde

" 0,15 " 0,5

* Für Ventile mit Drosselklappensteuerung - von 300 bis 500.**

4.6 Das Symbol des Ventils enthält den Namen, die Bezeichnung des Ventiltyps und die Ausführungsart seines Steuergeräts, den Wert des Nenndurchmessers und die Bezeichnung dieser Norm.

Mangels Universalität (bei Rechts- und Linksmontage an Heizgeräten) wird die Bezeichnung der Armatur zusätzlich um den entsprechenden Buchstaben (P oder L) ergänzt.

Symbolbeispiele

Kugelregelventil mit einem Durchmesser von 15 mm universell:

KRPSH15 GOST 10944-97

Dreiwegeventil mit einem Durchmesser von 15 mm in einseitiger Ausführung zur Montage am rechten Eyeliner:

KRTSH15P GOST 10944-9 7

Absperrventil mit einem Nenndurchmesser von 20 mm, Typ Kork

KZP20 GOST 10944-97

5 Allgemeine technische Anforderungen

5.1 Krane müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Konstruktions- und Technologiedokumentation hergestellt werden.

5.2 Eigenschaften

5.2.1 Ventile müssen einem Prüfdruck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm) standhalten.

5.2.2 Das Drehmoment am Griff manueller Steuerventile beim Öffnen und Schließen sollte 2,0 Nm (0,2 kgfm) nicht überschreiten.

5.2.3 Die Außenflächen der Wasserhähne müssen aufgehellt sein.

5.2.4 Die Konstruktion der Kräne muss ihre Installation mit der Achse des Griffs in allen Zwischenpositionen von horizontal bis vertikal (mit Griff nach oben) ermöglichen.

5.2.5 Die Konstruktion des Ventilsteuergeräts muss eine sanfte oder diskrete (gleichmäßige) Änderung der Wärmeleistung von Heizgeräten sowohl während der Installation als auch bei Verbrauchereinstellungen gewährleisten.

5.2.6 Gegenüberliegende Kupplungsenden bei Ventilen sollten auf derselben Achse liegen, das Auslasskupplungsende bei Dreiwegeventilen – in einem Winkel von 90°. Die Abweichung darf 1° nicht überschreiten.

5.2.7 Die Lebensdauer von Kränen sollte mindestens 4000 Zyklen betragen.

Die MTBF muss mindestens 1000 Zyklen betragen.

MTBF erlaubt kein Nachziehen der Stopfbuchspackung mit der dafür vorgesehenen Vorrichtung (falls vorhanden).

5.2.8 Die Konstruktion und das Material der Griffe von Kränen müssen eine Erwärmung ihrer Oberfläche um mehr als 40 °C ausschließen.

5.2.9 Krane müssen über Begrenzer für die Endpositionen der Steuergeräte verfügen. Die Gestaltung der Begrenzer sollte eine Änderung ihrer Position durch den Verbraucher ausschließen.

5.3 Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Komponenten

5.3.1 Der Ventilkörper und andere Metallteile, die mit dem Kühlmittel in Berührung kommen, müssen aus Messinggusssorten gemäß GOST 17711, Dichtungen – aus Fluorkunststoff-Dichtungsmaterialien gemäß den aktuellen Regulierungsdokumenten, Kunststoffgriffe – Polypropylen gemäß GOST 26996 bestehen , Polyamid gemäß GOST 10589, Polystyrol gemäß aktueller Regulierungsdokumente mit eingebetteten Stahlteilen zur starren Verbindung mit der Spindel oder aus anderen Materialien, die Leistung, Haltbarkeit und Temperaturbeständigkeit für mindestens 25 Jahre gewährleisten.

5.4 Vollständigkeit

5.4.1 Ventile werden vollständig montiert geliefert, ihre Betätigungseinrichtungen müssen vollständig geöffnet sein.

5.4.2 Einer Krancharge, die an einen Verbraucher versandt wird (gemäß einem Warendokument), müssen zwei Sätze Betriebsdokumentation gemäß GOST 2.601 beigefügt sein. Auf Wunsch des Verbrauchers wird jedem Kran eine Betriebsdokumentation beigefügt.

5.5 Markierung

5.5.1 Ventile unterliegen der Kennzeichnung: auf dem Ventilkörper – Durchflussrichtung (wenn das Ventil nicht universell ist), Nenndurchmesser, Arbeitsdruck und Herstellermarke; am Griff der Kräne - Indikatoren für die Richtung der Verbraucherregulierung.

5.5.2 Auf dem Gehäuse und (oder) der Montageeinstellvorrichtung des Doppeleinstellventils sollten Positionsabstufungen angebracht werden, die seinen Passmerkmalen entsprechen.

5.5.3 Markierungen können beim Gießen von Teilen des Krans mit einer konvexen oder vertieften Schriftart durchgeführt werden.

5.6 Verpackung

5.6.1 Kräne werden in jeder Art von Holzbehältern (GOST 2991 oder GOST 5959), Pappe oder Kunststoffbehältern (einschließlich gebrauchter Kartons) verpackt.

In diesem Fall kann der Container in Absprache mit den Transportunternehmen zu Transportpaketen gemäß GOST 26663 mit Angabe des Gewichts und der Größe der Pakete geformt werden.

5.6.2 Die Verpackung soll die Sicherheit der Kräne und ihrer Griffe vor mechanischer Beschädigung beim Be- und Entladen sowie bei Transportvorgängen gewährleisten.

5.6.3 Das Leergewicht darf 50 kg brutto nicht überschreiten.

5.6.4 Behälterkennzeichnung – gemäß GOST 14192.

6 Sicherheitsanforderungen

6.1 Sicherheitsanforderungen – gemäß GOST 12.2.063.

7 Annahmeregeln

7.1 Ventile müssen von der technischen Kontrollabteilung des Herstellers gemäß den Anforderungen dieser Norm abgenommen werden.

7.2 Die Übereinstimmung der Qualität von Kranen mit den in der Norm festgelegten normierten Indikatoren und den Anforderungen der technologischen Dokumentation wird anhand der Eingangs-, Betriebs- und Abnahmekontrolldaten festgestellt.

7.3 Bei der Eingangskontrolle wird die Übereinstimmung der Qualität von Messing, Dichtungen und anderen Materialien, die zur Herstellung von Wasserhähnen verwendet werden, mit den in den Normen für diese Produkte festgelegten Anforderungen überprüft.

7.4 Bei der Betriebskontrolle während der Ausführung oder nach Abschluss eines bestimmten technologischen Vorgangs wird die Einhaltung der in der Norm angegebenen Qualitätsindikatoren von Kranen festgestellt. Umfang, Inhalt und Verfahren zur Durchführung der Betriebskontrolle werden durch die einschlägigen technischen Dokumente festgelegt.

7.5 Die Abnahmekontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm wird gemäß den folgenden Arten von Prüfungen durchgeführt: Abnahme, periodische Prüfung und Typprüfung.

7.6 Krane werden gruppenweise angenommen. Die Charge umfasst Kräne des gleichen Typs. Das Volumen der Charge muss mindestens einer Schichtleistung entsprechen.

7.7 Bei Abnahmeprüfungen werden Krane auf Einhaltung der Anforderungen nach 4.3 überprüft; 5.2.1; 5.2.3; 5.2.6; 5,4-5,6; bei wiederkehrenden Prüfungen – die Anforderungen von 4.4; 5.2.2; 5.2.4-5.2.5; 5.2.7.

Anforderungen 4.5; 5.2.8 und 5.2.9 werden bei der Inbetriebnahme des Produkts und bei Typprüfungen überprüft.

7.8 Die Abnahme von Kranen erfolgt nach den Ergebnissen einer vollständigen oder selektiven Kontrolle.

7.9 Jedes Ventil wird auf Übereinstimmung mit den Anforderungen von 5.2.1 und 5.5 überprüft.

Zur Einhaltung der Anforderungen von 4.3; 5.2.3; 5.2.6; 5.4 und 5.6 werden durch zufällige Auswahl von Kränen in der in Tabelle 4 angegebenen Menge im Prozess ihrer Freigabe oder nach dem Ende der Produktion der gesamten Charge ausgewählt. In der Stichprobe wird für jeden Indikator die Anzahl defekter Krane ermittelt.


Tabelle 4

Volumen, Stk.

Ablehnungsnummer

Reihe von Kränen

Proben

26 bis 90

" 501 " 1200

" 1201 " 3200

7.10 Eine Charge von Gewindebohrern wird akzeptiert, wenn die Probe keine fehlerhaften Gewindebohrer enthält oder deren Anzahl unter der in Tabelle 4 angegebenen Ablehnungszahl liegt.

7.11 Für eine Charge von Kranen, die aufgrund einer selektiven Kontrolle nicht akzeptiert wurde, ist es zulässig, eine vollständige Kontrolle für diejenigen Indikatoren durchzuführen, für die die Charge nicht akzeptiert wurde.

7.12 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens alle drei Jahre an mindestens sechs Kranen unterschiedlicher Größe durchgeführt, die die Abnahmeprüfungen bestanden haben.

7.13 Typprüfungen werden durchgeführt, um die Wirksamkeit und Durchführbarkeit von Änderungen an der Konstruktion von Kranen oder an der Technologie ihrer Herstellung zu beurteilen, die sich auf die technischen und betrieblichen Eigenschaften auswirken können.

8 Kontrollmethoden

8.1 Die Kontrolle der Übereinstimmung geometrischer Maße (4.3, 5.2.6) erfolgt durch Universal- oder Spezialmessgeräte. Das Gewinde wird mit Gewindelehren überprüft.

Das Aussehen der Ventile (5.2.3), die Vollständigkeit und die Kennzeichnung werden visuell überprüft.

8.2 Die Prüfung der Wasserhähne auf Dichtheit erfolgt auf der Werkbank mit einem Wasserdruck von 1,5 MPa (15 kgf/cm).

Der Stand muss mit Geräten ausgestattet sein, die eine Wasserversorgung mit einem Druck von mindestens 1,5 MPa (15 kgf/cm) und Absperrventilen mit Anzeige von Manometern ermöglichen.

Die Prüfungen werden bei konstantem Druck für die für die Prüfung des Ventils erforderliche Zeit, jedoch nicht weniger als 30 s, durchgeführt.

An einem der Kupplungsenden wird Wasser zugeführt, während das andere Ende verschlossen ist. Die Position des Verschlusses sollte den Wasserfluss in die inneren Hohlräume des Wasserhahns gewährleisten.

Der Wasserdurchgang ist nicht gestattet. Visuelle Kontrolle.

8.3 Der Wasserdurchgang durch ein geschlossenes Steuergerät (4.4) wird bei einem Wasserüberdruck von 1 kPa (0,01 kgf/cm 3) mit einem Messbehälter und einer Stoppuhr überprüft.

8.4 Der Fehler der Druckmessung bei Prüfungen sollte +2,5 % des Messwertes nicht überschreiten.

8.5 Die Überprüfung des Steuergeräts zur Änderung der Wärmeleistung (5.2.5) von Heizgeräten erfolgt in drei Stellungen: Das Ventilsteuergerät ist 1/4, 1/2, 3/4 geöffnet und ein vollständig geöffnetes Ventil ist am installiert einem Druck von bis zu 1,0 MPa standhalten. Die Drehung sollte sanft und ohne Blockierung erfolgen. Die Durchflussmenge des Kühlmittels durch den Wasserhahn wird mit einem Messgefäß und einer Stoppuhr ermittelt und sollte proportional zu den angezeigten Werten aus der Durchflussmenge bei vollständig geöffnetem Wasserhahn sein.

8.6 Der Drehmomentwert (5.2.2) wird mit einem Dynamometer oder einem speziellen Gerät überprüft, das die Erzeugung eines bestimmten Drehmomentwertes gewährleistet.

8.7 Die Lebensdauer (5.2.7) wird auf dem Prüfstand (8.2) ermittelt. Wenn in den Ventilen eine Stopfbuchsdichtung vorhanden ist, ist deren Anziehen bei der Bestimmung der technischen Ressource zulässig und bei der Bestimmung der Zeit zwischen Ausfällen nicht zulässig.

8.8 Die Liste der für die Produktkontrolle erforderlichen Geräte und Messgeräte ist in Anhang A aufgeführt.

9 Transport und Lagerung

9.1 Bedingungen für Transport und Lagerung – 7 (G1) GOST 15150.

9.2 Der Transport von Kränen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Güterbeförderung.

Der Transport auf der Schiene erfolgt per Waggon oder Kleintransporte von Transportpaketen in Waggons jeglicher Art.

9.3 Ventile sollten in verpackter Form drinnen oder unter einem Vordach gelagert und vor Feuchtigkeit und ätzenden Chemikalien geschützt werden.

10 Gebrauchsanweisung

10.1 Der Einsatz von Kränen hat entsprechend der beigefügten Betriebsdokumentation zu erfolgen.

10.2 Das durch den Wasserhahn fließende Kühlmittel muss den Anforderungen der aktuellen Regulierungsdokumente für Wärmenetze entsprechen.

11 Herstellergarantien

11.1 Der Hersteller garantiert die Konformität der Krane mit den Anforderungen dieser Norm vorbehaltlich der Transport-, Lager-, Installations- und Betriebsbedingungen.

11.2 Gewährleistungsfrist für den Betrieb von Kränen – 18 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme des Objekts, jedoch nicht mehr als 24 Monate ab dem Datum der Auslieferung durch den Hersteller.

ANHANG A (informativ). Liste der für die Produktkontrolle erforderlichen Geräte und Messgeräte

ANHANG A
(Referenz)

Name

Messgrenzen

Genauigkeitsklasse

Notiz-
Singen

1 hydraulisches Stativ (zur Festigkeits- und Dichteprüfung)

Von 0 bis 1,5 MPa (von 0 bis 15 kgf/cm)

2 Hydraulikständer (zum Testen des Steuergerätes)

0 bis 1 kPa (0 bis 0,01 kgf/cm)

0 bis 1 kg

7 Messbehälter



Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
M.: Gosstroy of Russia, GUP TsPP, 2001



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